ich habe gerade gelesen, dass sie die Bilder 10 jahre aufbewahren müssen, aber nicht verpflichtet sind, die Bilder raus zugeben. Wenn könnte man nur eine Kopie bekommen, oder aber die Bilder gegen eine Kaution ausleihen .
Passt mir gerade gar nicht, denn ich würde hier auch gerne mal ein RB zeigen .
Mal schauen was meine TÄ dazu sagt....
Bobby Kaktusverschlinger
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Ich musste zu einem anderen TA gehen, als ich die Röntgenbilder von Bommel habe machen lassen und ich durfte sie nicht mitnehmen bzw. hätte sie angeblich am nächsten Tag wieder zurück bringen müssen, weil die verpflichtet sind, die Bilder aufzubewahren
Shagya Gemüseanbauer
Anzahl der Beiträge : 273 Anmeldedatum : 06.06.12 Alter : 37 Ort : Stralsund
Ich musste zu einem anderen TA gehen, als ich die Röntgenbilder von Bommel habe machen lassen und ich durfte sie nicht mitnehmen bzw. hätte sie angeblich am nächsten Tag wieder zurück bringen müssen, weil die verpflichtet sind, die Bilder aufzubewahren
Das sagte mit damals das Notfall-Ta auch. Auch, als ich das Argument brachte, dass ICH die Bilder bezahle und es somit meine wären brachte nichts. Er müsse die wohl aufheben. Ich konnte ihn bequatschen mir die mitzugeben, damit ich meiner Haus-Tierärztin die Aufnahmen zeigen könnte. Sollte die Bilder aber danach wieder zurück bringen. Habe ich natürlich nicht gemacht. Gemeldet hat er sich bis dato auch nicht mehr.
Meine TÄ haben fast alle die Bilder im PC gespeichert und ich bekomme sie dann einfach auf eine CD gebrannt, wenn ich es möchte.
Das habe ich jedoch eben gefunden: http://www.tierklinik.de/ratgeber/rechtliche-aspekte-fuer-tierhalter-und-tieraerzte/roentgenaufnahmen-wem-gehoeren-sie
Auszug:
Zitat :
Warum ist das Urheberrecht beim Tierarzt und nicht beim Auftraggeber ?
Röntgenaufnahmen gehören zu den geschützten Lichtbildwerken und Lichtbildern, die im Sinne des Urheberrechtsgesetzes Eigentum des anfertigenden Tierarztes sind. Somit hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Herausgabe von Röntgenaufnahmen durch den Tierarzt /die Tierärztin. Letztere(r) hat aber die Pflicht, nach Vorschrift der Berufsordnung Praxisaufzeichnungen zu dokumentieren und zehn Jahre aufzuheben. Hierunter fallen auch Röntgenaufnahmen.
[...]
Die Röntgenaufnahmen Ihres Tierarztes / Ihrer Tierärztin können durch einen anderen Tierarzt angefordert werden, müssen dann aber direkt beim Urheber angefordert werden. Der anfordernde Tierarzt verpflichtet sich, die Aufnahmen nach Ansicht an den Urheber zurückzusenden.
Shagya Gemüseanbauer
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