Seit Mitte des vorletzten Jahrhunderts findet die Wanderratte (Rattus norvegicus) Anwendung in der wissenschaftlichen Forschung und wird als Heimtier gehalten. Heute gehören Ratten - neben Mäusen - in der Bundesrepublik Deutschland zu den am häufigsten verwendeten Versuchstieren. Ihr Anteil beträgt ca. 25% der insgesamt in Deutschland in genehmigten und angezeigten Tierversuchsvorhaben verwendeten Versuchstiere. Das Tierschutzgesetz verlangt in seiner Fassung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I Nr. 30 S. 1105), neben dem Leben des Tieres auch sein Wohlbefinden zu schützen, ihm nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, seine Haltung verhaltensgerecht sowie seine Pflege und Ernährung artgerecht zu gestalten. Dabei gibt es keine konkreten Angaben darüber, wie die auf ethischer Basis vorgegebenen, tierliche Zustände und Befindlichkeiten ansprechenden Begriffe in der Praxis zu verstehen bzw. sicher zu erkennen sind. BRANDHUBER (1996) weist darauf hin, dass selbst Gerichte dazu außerstande sind und darum Sachverständige zur Entscheidung hinzuziehen. Auf naturwissenschaftlicher Ebene sind bisher noch keine allgemein anerkannten Definitionen für diese und ähnliche Begriffe gefunden worden; ebenso wenig wie es bisher gelungen ist, die vom Gesetzgeber für alle Tiere vorausgesetzten, gültigen Konzepte zur Beurteilung tierlicher Befindlichkeiten zu entwickeln. [...]
Schleif, O.: Ein Beitrag zur tiergerechten Haltung der Ratte anhand der Literatur